Donnerstag, 21. Februar 2013

Riester-Rente - Teil 3


Das Kreuzchen hatte es in sich. „Laut Mitteilung der ZfA besteht kein Anspruch auf Riester-Zulage“ war ein spärlicher Text drangeklatscht, mit dem mal so eben 709 € Zulagen zurückgefordert wurden. Da war nur dieses Kreuz in dem Formular, keine Begründung, kein weiterer Text außer diesem Standard-Satz, Rätselraten.

Seit 2004 zahlen wir in eine Riester-Rente ein. Zum 1. Januar letzten Jahres hatten wir den Anbieter gewechselt. Zwei Posts hatte ich bereits über den Anbieterwechsel geschrieben. Darin hatte das Konstrukt der Riester-Rente als bürokratisches Monster bezeichnet.

Wahrhaft: die Anbieter geben sich sichtliche Mühe, für Intransparenz zu sorgen, indem die Angebote nicht miteinander vergleichbar sind. Bei Banken oder Versicherungen rennt der Kunde zwar in offene Arme; doch die Anlagevarianten reichen von einem Dickicht von Fondssparplänen über Wohnriester bis hin zu verwirrenden  Rentenversicherungen. Selbst innerhalb der einzelnen Anlagetypen kann nichts miteinander verglichen werden, weil jede Bank und jede Versicherung unterschiedliche Eckdaten – wie Laufzeit, monatliche Zahlungen, gebildetes Kapital mal mit, mal ohne Zulagen - verwendet. Für Ein- und Auszahlungspläne über Zeiträume von zehn, zwanzig oder dreißig Jahren muss der Kunde höhere Semester Betriebwirtschaftslehre studiert haben, um aus den Zahlungsreihen Schlussfolgerungen zu ziehen. Zugeschmissen wird der Kunde mit zentimeterdicken Stapeln von Kleingedrucktem. Bei einem solch komplexen Konstrukt ist der Kunde hilflos den Anlageberatern ausgeliefert, die mehr auf ihre eigene Provision schielen, Verwaltungs- und Vertriebskosten verstecken, Risiken schön rechnen und nicht das verkaufen, was am besten zu den Kundenwünschen passt.

Nun hatte dieses bürokratische Monster zugeschlagen, indem Zulagen storniert wurden. Dieses Monster tarnte sich mit der geheimnisvollen Abkürzung ZfA – das bedeutete „Zulagestelle für Altersvermögen“. Ein Ankreuzfeld ! Wo gab es sonst so etwas, dass mit einem Ankreuzfeld Geld zurückgefordert wurde ? – ohne Grund und Inhalt und wie der Betrag zustande kam. War das rechtlich einwandfrei, dass der Staat von einem Bürger Geld zurückforderte und dies nicht begründete ?

Seit 2004 hatten wir unsere monatliche Sparrate in einem Fondssparplan angelegt – das war der Postbank Triselect. Im Internet hatte ich nachgeforscht, dass der Kurs dieses Fonds rasant abgestürzt war. Um die Verluste in Grenzen zu halten, hatten wir seit 1. Januar 2012 auf eine Rentenversicherung bei der HUK gewechselt.

Meine Recherchen, wieso Zulagen von 709 € zurückgefordert wurden, waren bislang erfolglos. Die Postbank war nicht mehr zuständig, sondern der neue Anbieter HUK. Diese konnte auch nicht weiterhelfen, da alleine die ZfA die Gründe kannte. Die ZfA konnte mir dann auf ihrer Hotline die Gründe nennen. Da meine Frau kein eigenes Einkommen hatte, war sie über mich mittelbar begünstigt. Sie hatte solange Anspruch auf Zulagen, wie ihre Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt wurden. Dies war für die Dauer von drei Jahren nach der Geburt unserer Kleinen. Nach drei Jahren waren dies im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung keine Kindererziehungszeiten mehr, sondern Kinderberücksichtigungszeiten. Für diese Zeiten musste sie erklären, dass sie Hausfrau war und kein eigenes Einkommen hatte. Dazu musste meine Frau eine Veränderungsmitteilung ausfüllen. Wie hätte ich auf eine solche Idee kommen können ? Hätte die Postbank uns darüber mit einem Schreiben nicht informieren müssen ?

Beim Sichten der Riester-Unterlagen wollte ich gleichzeitig wissen, wie viel Sparbeiträge ich verloren hatte, weil ich von 2004 bis 2011 unser Geld in einem Fondssparplan angelegt hatte und nicht in einer Rentenversicherung mit einer gesetzlich garantierten Mindestverzinsung. Der Verlust war nicht unerheblich. In acht Jahren hatten wir mit unseren monatlichen Sparbeiträgen ein Kapital von 4.000 € angespart. Davon waren 3.500 € an den neuen Anbieter HUK übertragen worden. Also ein Verlust von 500 € - der noch höher ausfällt, wenn man eine alternative Verzinsung der 4.000 € auf einer konventionellen Rentenversicherung annimmt.  Aktien, Fonds, Wertpapiere – solche Beratungen kehren zyklisch wieder, wenn die Zinssätze bei festverzinslichen Geldanlagen gegen Null gehen. Das war im Jahr 2004 so, und das dürfte momentan auch so sein. Von Aktien, Fonds und Wertpapieren haben wir jedenfalls die Nase voll.

Wieviel Kapital an die HUK übertragen wurde, löste auch einen Aha-Effekt bei mir aus, nämlich die Zulagen. Trotz der zurückgeforderten 709 € waren noch 3.000 € Zulagen übrig geblieben. Das Verhältnis von 3.500 € Spareinlagen zu 3.000 € Zuschüssen war in der Tat nicht schlecht. Wobei auf die Riester-Rente noch Steuern zu zahlen sind. Bei Abzug von 15-20% Steuern dürfte aber immer noch ein sattes Plus verbleiben.

Lohnt es sich denn, all die bürokratischen Hürden der Riester-Rente in Kauf zu nehmen ? Aus Kundensicht ist der Aufwand enorm, die Anlagevarianten zu bewerten. Anders geartete Anlageformen – beispielsweise Ratensparpläne bei einer Bank – sind aus Kundensicht einfacher zu bewerten und sie werden auch nicht versteuert (bei Einkommen aus Kapitalvermögen kleiner 1.600 €). Die Riester-Rente rechnet sich in unserem Fall wegen der drei Kinder. Aber wenn unsere Kinder älter werden und nicht mehr berücksichtigt werden können ? Bei Arbeitskollegen, die keine Kinder haben bzw. nicht verheiratet sind, ist Riester-Rente kein Thema. Konventionelle Geldanlageformen sind rentabler.

Ich fürchte, dass die Riester-Rente eine Fehlkonstruktution ist. Was heute für eine Riester-Rente zurückgelegt wird, fehlt an anderer Ecke. Das stellen wir jeden Monat fest, wenn wir unsere Ausgaben stemmen müssen, wenn die Rücklage ein fester Kostenblock ist und wenn wir an anderer Ecke auf Dinge verzichten müssen. Für Einkommen im Niedriglohnsektor gilt dies um so mehr.

Um festzustellen, ob diese Anlageform rentabel ist, dazu braucht man Expertenwissen. Wahrscheinlich ist aber der Kreis derjenigen überschaubar, für die eine Riester-Rente günstiger ist als andere Anlageformen. Altersarmut wird die Riester-Rente kaum aufhalten.

8 Kommentare:

  1. Hallo Dieter
    Uns wurde damals gesagt, das wir für eine Riesterrente erstens zu alt sind und diese Art von Zusatzrente für uns keinen Sinn macht.

    Wir haben uns für einen Fond bei unserer Hausbank entschieden. Wenn ich das richtig verstanden habe ist Riesterrente nur etwas für ganz junge Leute und Berufseinsteiger und dazu gehörst Du genau so wenig wie ich.

    Liebe Grüße
    Angelika

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  2. Hallo Dieter,

    schon damals war für mich die Rister-Rente schwer durchschaubar, und es wurde auch von vielen "Experten" davor gewarnt, deshalb habe ich damals keine abgeschlossen. Heute bin ich froh darüber. Bekannte von mir die Rister-Rente abgeschlossen haben, ärgern sich heute auch darüber.
    Sei froh dass Du noch ein Plus hast, es könnte auch anders aussehen.

    Gruß Nachtfalke

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  3. ich finde das alles sehr kompliziert. schade das man nicht wirklich eine vernünftige aussage bekommen kann...ja,dschungel" zurechtfinden!
    LG zum WE

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  4. uupps da fehlt was nach kann...: ja, nein..warum nicht oder doch. alle wollen nur verkaufen und man muss sich als bürger in diesem dschungel zurechtfinden!

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  5. In meinen Augen ist diese Anlageform ein einziger Dschungel, in dem keiner so richtig durchblickt.
    Zunächst klang das alles sehr verlockend, aber jeder kann froh sein, wenn er nichts in Riester investiert hat.
    Du hast noch Glück, denn es hätte auch schlimmer für dich ausgehen können.

    Liebe Grüße
    Christa

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  6. Ja die Riester Renten Verträge erfordern schont etwas an Fach wissen. Zu dem beschriebenen Fall hier vom Autor möchte ich gerne Helfen. Jede Rückforderung von Zulagen hat bestimmte Gründe. Ich selber habe nie Riester Renten Verkauft. Bin auch keiner der Versicherungen oder etc. verkauft. Ich bin in einer Position tätig die genau solche Fälle bearbeitet. Ich bin für einen Riester Anbieter tätig und helfe Kunden, bei Problemen in Sachen Riesterzulagen und habe schon das eine oder andere Gespräch mit der ZFA. Und wie oft hatte ich dort Aussagen erfahren die nicht der Wahrheit entsprechen. Ich hatte öfters solche Fälle auf dem Tisch, wo dem Kunden die Zulagen während der Erziehungszeiten zurückgefordert wurden. Und gerade in so einem Fall habe ich dem Kunden immer helfen können. Denn wer sich etwas mit der Zulagenberechtigung beschäftigt, wird erfahren das Riester auf Gesetzes Regelungen beruht und nicht auf Aussagen von unwissenden ZFA Hotlines. Die ZFA hatte allein für unser Unternehmen eine eigne Abteilung aufgemacht weil wir über 2 Millionen Riester Kundenn hatten. Doch kommen wir zu dem hier beschriebenen Fall Zurück. Fakt ist das hier dem Autor seiner Frau die Kinder Zulagen und die GrundZulage zurück gefordert wurden, weil die Frau angeblich mittelbar Zulageberechtigt über den Autor war. Selbst wenn Sie es wäre sollte sie einen Antrag auf Festsetzung stellen und sagen "Ups ich wahr mittelbar Zulageberechtigt über meinen Mann. Und die Zulagen wären wieder da. Doch dies wäre nicht ganz richtig da es eine ganz andere Lösung gibt. Dies werde ich jetzt wiederlegen. Wie gesagt Riester wird mit gesetzen geregelt. Wer heute in Erziehungszeit ist erhält vom Rententräger sogenannte Rentenpunkte pro jahr gut geschrieben und dies pro Kind für drei Jahre. Diese Rentenpunkte sorgen dafür das man rentenversicherungspflichtig ist. Wer dies nicht glaubt liest am besten diese Regelung unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/rententipp/kindererziehung_zaehlt_f%C3%BCr_die_rente.html nach. Genau in diesem Artikel vom Deutschenrentenversicherungsbund genau beschrieben das Eltern die ihre Erziehungszeiten geltend machen, für drei Jahre pro Kind Rentenversicherungspflichtig sind und somit defintive einen Anspruch auf die Zulagen haben. Das schöne ist bei den Erziehungszeiten ist das es sogar ein jahres beitrag von 60 € für den Riester ausreichen können um die Vollen Zulagen zu bekommen. Damit man während der Erziehungszeiten auch den Anspruch anstatt einer Zulagenrückforderung erhält, stellt man einen Antrag bei dem Rentenversicherungsträger und lässt die Erziehungszeiten nachtragen. Das bedeutet das unser Autor die erziehungszeiten seiner Frau beim Rententräger nachmelden konnte und dann einen Antrag auf Festsetzung (dies ist ein Wiederspruch gegen die Rückforderung) stellen konnte um die Zulagen zurück zu erhalten. Genau solche Fälle hatte ich mehr mals mit der ZFA geklärt. Und auch mir haben die versucht zu erklären das die "Mutter" in erziehungszeiten keinen Anspruch auf die Zulagen hatte. Bis ich die ZFA mit eigenen Waffen schlagen konnte. Denn die ZFA ist nur eine Abteiling vom Deuten Renten Versicherungs Bund und auch die dort haben sich an gesetze zu halten. Wer sonst noch irgendwie Probleme mit den Zulagen hatt kann sich gerne an mich wenden und ich betone ich verkaufe keine Versicherungen oder ähnliches. Habe am verkauf auch kein Interesse. Ansonsten könnt ihre gerne auch auf meiner Seite euch informieren. Dort geht es hauptsächlich um den richtigen Riester Vertrag. Das heist alle Fakten und regeln der Riester Renten sind dort erklärt. Im Moment versuche ich alle Rückforderungsarten und deren lösungen zu beschreiben und erkären. Den irgendjemand muß uns Riestersparern ja helfen können wenn es schon unsere Anbieter nicht schaffen.

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  8. Hallo Helena könntest du mir vielleicht helfen?

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